Mit dem Rücken zur Wand
Wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich eine Neue!
Wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich eine Neue!
Müssen Schuldner Privatinsolvenz anmelden und besitzen eine Eigentumswohnung, machen sie sich häufig Sorgen darüber, ob sie ihre Immobilie verlieren könnten.
Dieser Gedanke ist tatsächlich nicht unbegründet, denn der Treuhänder wird sämtliche Vermögenswerte zur Verwertung heranziehen, damit die Schulden beglichen werden können.
Immobilien genießen hierbei keinen besonderen Schutz, sondern werden genauso verwertet wie z. B. ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung.
Ob bei der Privatinsolvenz auch die Eigentumswohnung zu Geld gemacht wird, um die Gläubiger zu befriedigen, hängt davon ab, ob sie als Vermögen gewertet werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn keine oder nur geringe Verbindlichkeiten auf ihr lasten.
Die Zwangsversteigerung ist dann der letzte Weg mit ungewissem Ausgang. Der „freihändige Verkauf“ ist dann die bessere Lösung, da Sie von vorneherein wissen, welchen Gewinn Sie erzielen. Noch wichtiger ist, dass Sie nicht Ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen, sondern in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus weiterhin wohnen können.
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